
Nutrias unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere. Sie dürfen nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes (gibt es für mich nicht) gefangen oder getötet werden (§ 39 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG). Selbst der NABU spricht sich gegen eine Bejagung aus wirtschaftlichen und artenschutzrechtlichen Gründen aus. Es ist auch belegt, dass sich die Bestände hierdurch nicht maßgeblich reduzieren lassen. Der Mensch sollte friedlich in Koexistenz mit ihm leben. Für die vermeintlichen Untergrabungenen und Zerstörungen von Deichen sollte es doch in der heutigen Zeit eine nichtjagdliche Lösung geben. Im Übrigen - überall wo ich das Nutria antreffe, sind die Schilfbestände unversehrt.
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